Zugewinnausgleich

Im Falle des Güterstandes des Zugewinnausgleiches ermittle ich mit Ihnen den Stand des Anfangsvermögens bei Eheschließung und des Vermögens im Zeitpunkt der Trennung und des Tages der Zustellung des Scheidungsantrages. Je nachdem helfe ich Ihnen konkret zu ermitteln, welche Ansprüche ggf. auszugleichen sind, wie Sie Ihre Rechtsposition im Hinblick auf Ausgleichspflichten oder –rechte optimieren können.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de