Ehewohnung

Die Ehewohnung als besonders geschützter Bereich der Familie wird oftmals von einem der Eheleute weiterbewohnt. Sollte dies nicht einvernehmlich geregelt werden können, oder sich aufgrund der eigentumsrechtlichen oder mietrechtlichen Besonderheiten ein Streit abzeichnen, so kann ich sie vertreten und versuchen Ihrem Interesse bezogen auf das Behalten der Ehewohnung oder deren Räumung gerecht zu werden.

Hausrat

Wenn es um Fragen der Verteilung des Hausrates geht, berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich in jedweder Frage bzgl. der Verteilung der Hausratsgegenstände, deren Bewertung, Verteilung und /oder einem Zahlungsausgleich.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de