Sorgerecht
Sollten Schwierigkeiten in der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge bestehen betreffend die Personensorge, die Vermögenssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so gebe ich Ihnen eine Prognose über die Erfolgsaussichten von Gerichtsverfahren hierzu und beantrage notfalls ein solches oder wehre ein solches ab.
Umgangsrecht
In Fragen des persönlichen Umgangs mit einem Kind gebe ich einen Überblick über die geltende Rechtsprechung und leite notwendigenfalls Gerichtsverfahren ein oder wehre diese ab, immer orientiert am Kindeswohl, welches an oberster Stelle steht, wenn es um Fragen des regelmäßigen Kontaktes mit einer Person geht.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de

