Gütertrennung

Die Gütertrennung als besonderer Güterstand erfordert aufgrund der Tatsache, dass die Parteien nur eigenes Eigentum getrennt voneinander besitzen auch besonderer Regelungen.
Auch hier bedarf es der notariellen Beurkundung und ich verweise auf die Ausführungen unter dem Punkt Gütergemeinschaft.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de