Ehegattenunterhalt

In Fragen des Unterhaltes prüfe ich vorab summarisch, ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt bestehen könnte und fordere dann zur Entsprechenden Auskunft über die Einkommenssituation des Gegners und zur Zahlung auf. Im umgekehrten Fall wehre ich zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche des Ehegatten auf Auskunft und Zahlung von Unterhalt ab. Zwischen Trennungs- und nachehelichen Unterhalt ist streng zu unterscheiden und zu berücksichtigen, ob bereits Scheidungsantrag eingereicht ist.

Kindesunterhalt

In dem Punkt des Kindesunterhaltes fordere ich die entsprechende Auskunft vom Verpflichteten ein, prüfe die Höhe des geschuldeten Unterhaltes und fordere zur monatlichen regelmäßigen Zahlung notfalls gerichtlich auf. Auch die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen betreibe ich im Wege der Zwangsvollstreckung z.B. durch Pfändung des Einkommens. Im umgekehrten Fall der Vertretung des Verpflichteten prüfe ich die Korrektheit der monatlichen Unterhaltszahlungen nach Grund und Höhe und passe diese ggf. an. Auch reiche ich Abänderungsklage ein, wenn zuviel gezahlt werden soll.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de