Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft als besonderer Güterstand erfordert aufgrund ihres seltenen Vorkommens besondere Regelungen, da die Parteien kein eigenes Eigentum mehr besitzen. Die Aufhebung dieses Güterstandes kann nur notariell erfolgen. Ich arbeite zusammen mit einem fachlich versierten Notar, der zuverlässig und vertrauenswürdig die erforderlichen Beurkundungen vornimmt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de

