Gewaltschutz

In Fällen von psychischer oder physischer Gewaltanwendung z.B. durch Telefonterror, Stalking, ungewollte plötzliche überfallsartige Kontaktaufnahme, Körperverletzung, Beleidigung etc, stelle ich einen Gewaltschutzantrag für Sie.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Barbara Rickes • www.familienrecht-rickes.de